monday 18 november 2024

Senkung der Eintragungsgebühren in Wallonien ab Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird es in Wallonien eine bedeutende Änderung der Eintragungsgebühren für Immobilien geben. Die Wallonische Region senkt den Satz für den Kauf eines Eigenheims drastisch von 12,5 % auf 3 %. Mit dieser Reform soll der Kauf einer selbst genutzten Immobilie erschwinglicher werden.
Senkung der Eintragungsgebühren in Wallonien ab Januar 2025
Was sind Zulassungssteuern?

Die Eintragungssteuer ist eine Steuer, die Sie beim Kauf einer Immobilie, z. B. eines Hauses oder einer Wohnung, zahlen. Sie werden als Prozentsatz des Kaufpreises der Immobilie berechnet und müssen bei der Eintragung des Kaufvertrags beim Notar entrichtet werden. Die Höhe dieser Steuern kann je nach Region und Art der Immobilie variieren.

Was genau wird sich in Wallonien ändern?

Für diejenigen, die eine Immobilie kaufen, um sie selbst zu bewohnen, und die keine anderen Immobilien besitzen, gilt ab 2025 eine ermäßigte Eintragungsgebühr von 3 %. Um diesen ermäßigten Satz in Anspruch nehmen zu können, muss der Käufer sich in der gekauften Immobilie anmelden und darf keine anderen Immobilien auf seinen Namen besitzen.

Bestimmungen für Käufer mit einer bestehenden Immobilie

Wenn Sie bereits ein Eigenheim besitzen und ein neues Haus kaufen, können Sie weiterhin den 3 %igen Satz in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie Ihr altes Haus innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf des neuen Hauses verkaufen.

Was bedeutet das für künftige Hausbesitzer?

Für viele Käufer bedeutet diese Änderung erhebliche Einsparungen. Nehmen wir zum Beispiel eine Immobilie im Wert von 150.000 €: Nach dem alten Satz würden Sie 18.750 € an Eintragungsgebühren zahlen, während es nach der neuen Reform nur noch 4.500 € sind. Dies ist eine unmittelbare Kostenreduzierung, die die finanzielle Situation beim Kauf einer Immobilie erheblich verbessert.

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