Welche Zuschüsse können Sie für Ihre Renovierung beantragen?


Ab 2024 können Sie keine Prämie mehr für Sonnenkollektoren beantragen, aber es gibt noch viele andere Renovierungsprämien. Sie können diese ganz einfach über den Online-Prämienfinder abrufen. Wir nennen Ihnen kurz die wichtigsten:
My VerbouwPremie ist für Renovierungen und energiesparende Ausgaben wie Isolierung, hocheffizientes Glas, Solarkessel und Wärmepumpen. Diese Prämie gibt es für Häuser, die mindestens 15 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Projekten für erneuerbare Energien. Je nach Ihrem Einkommen und dem Ihres Partners fallen Sie in eine der drei Einkommenskategorien (niedrig, mittel oder hoch), die bestimmen, wie viel Sie bekommen können.
Für Haushalte mit geringem Einkommen deckt die Prämie bis zu 50 % der Kosten. In der mittleren Einkommenskategorie beträgt sie bis zu 35 %. Diese Prozentsätze wurden aufgrund der Energiekrise vorübergehend angehoben, werden aber ab 2025 wieder gesenkt. Außerdem gibt es eine zusätzliche Prämie von 8 Euro pro Quadratmeter für die Asbestsanierung in Verbindung mit der Wandisolierung.
Sie können diese Prämie bis spätestens zwei Jahre nach dem Rechnungsdatum der durchgeführten Arbeiten über My VerbouwLoket beantragen.
Haben Sie eine Immobilie mit schlechter Energiebilanz? Dann können Sie eine Prämie für das Energieausweis-Label beantragen, sofern Sie innerhalb von fünf Jahren eine deutliche Verbesserung des Energieausweises erreichen. Die Prämie kann bis zu 5.000 € für ein Haus und 3.750 € für eine Wohnung betragen. Sie können diese Prämie jetzt bei Fluvius beantragen. Ab Januar 2025 werden die Bedingungen für diese Prämie geändert:
- Beantragung über den Schalter von My VerbouwPremie anstelle von Fluvius
- Die Beantragung in 2 Schritten wird nicht mehr notwendig sein
- Nur noch Eigentümer sind anspruchsberechtigt
Die Höhe der Prämie hängt vom EPC-Label ab, das nach der/den Renovierung(en) erreicht wurde, und wird ab 2025 auch von der Einkommensklasse und der Erfüllung bestimmter Lüftungsanforderungen abhängen
Manchmal ist ein Abriss und Wiederaufbau die beste Lösung. In diesem Fall haben Sie möglicherweise Anspruch auf die Abriss- und Wiederaufbauprämie. Unter bestimmten Bedingungen müssen Sie für den Abriss und Wiederaufbau einer Immobilie nur 6 % MwSt. zahlen. In allen anderen Fällen müssen Sie 21 % MwSt. zahlen. In diesen Fällen können Personen in der flämischen Region eine flämische Abriss- und Wiederaufbauprämie beantragen.
Für Anträge auf Umweltgenehmigungen ab 2021 beträgt die Abriss- und Wiederaufbauprämie 10.000 Euro pro Bauvorhaben (unabhängig von der Höhe der Abrissrechnung).
Für die über 65-Jährigen in der flämischen Region gibt es die Anpassungsprämie. Diese Prämie, mit der die Wohnungen sicherer und zugänglicher gemacht werden sollen, deckt 50 % der Rechnungen ab, mit einem Höchstbetrag von 1.250 EUR pro Kategorie.
Bedürftige Mieter können die Miet- und Isolierungsprämie in Anspruch nehmen. Diese Prämie wird für Dachisolierung, Verglasung und Hohlwanddämmung in schlecht isolierten Mietobjekten gewährt. Prüfen Sie hier, ob Sie für diese Prämie in Frage kommen.
Es gibt also viele Möglichkeiten, bei der Renovierung Ihrer Wohnung finanziell unterstützt zu werden. Vergewissern Sie sich, dass Sie die verfügbaren Prämien und ihre Bedingungen genau kennen. Konsultieren Sie den Prämienfinder und finden Sie heraus, auf welche Renovierungsprämien Sie Anspruch haben.
Quelle:
- Premies voor renovatie. (z.d.). Vlaanderen. https://www.vlaanderen.be/premies-voor- renovatie
- Deze premies kunt u aanvragen bij uw renovatie. (z.d.). De Tijd.
Sollen wir Sie lieber anrufen?